Das neue Ver­pa­ckungs­ge­setz (Ver­packG) tritt am 01.01.2019 in Kraft und löst die der­zeit gel­tende Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung ab. Die Vor­schrif­ten gel­ten für alle, die Ver­pa­ckun­gen gewerbs­mä­ßig in den Ver­kehr brin­gen und deren Ver­pa­ckun­gen typi­scher­weise beim pri­va­ten End­ver­brau­cher als Abfall anfal­len, d.h. für Her­stel­ler ver­pack­ter Waren und für Online-Händ­ler.
Ab 2019 dür­fen also ver­packte Waren nur noch mit ent­spre­chen­der Regis­trie­rungs­num­mer bei der Zen­tra­len Stelle und Betei­li­gung an einem oder meh­re­ren dua­len Sys­te­men in den Ver­kehr gebracht wer­den.

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