Gerade ver­trau­li­che Per­so­nal­do­ku­mente unter­lie­gen einer beson­de­ren Auf­be­wah­rungs- und Sorg­falts­pflicht. So auch BEM-Unter­la­gen, die im Zuge des Betrieb­li­chen Einglie­de­rungsManage­ments anfal­len. Häu­fig wer­den hierzu sepa­rate BEM-Akten ange­legt, was viel Platz und Zeit bean­sprucht.

Mit der neuen Debatin BEM-Sicher­heits­ta­sche bewah­ren Sie Per­so­nal­un­ter­la­gen mani­pu­la­ti­ons­si­cher und daten­schutz­kon­form auf. Aus­ge­stat­tet mit dem Sicher­heits­ver­schluss DEBATAPE high plus wird die DEBASAFE BEM -Sicher­heits­ta­sche durch die Unter­schrift der/des Zustän­di­gen gesi­chert, kann nicht unbe­merkt geöff­net oder mani­pu­liert wer­den und lässt sich platz­spa­rend, z.B. in der Per­so­nal­akte, auf­be­wah­ren. Unbe­rech­tigte Zugriffe wer­den zuver­läs­sig ange­zeigt.

Was ist BEM?

Unter Betrieb­li­chem Einglie­de­rungsManage­ment ver­steht man Maß­nah­men zur Über­win­dung von andau­ern­der oder wie­der­hol­ter Arbeits­un­fä­hig­keit. In grö­ße­ren Unter­neh­men gibt es BEM-Beauf­tragte, die sich um die Wie­der­ein­glie­de­rung arbeits­un­fä­hi­ger Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter küm­mern.

Ist ein Arbeit­neh­mer inner­halb eines Jah­res län­ger als sechs Wochen unun­ter­bro­chen oder wie­der­holt arbeits­un­fä­hig, klärt der Arbeit­ge­ber mit Zustim­mung und Betei­li­gung der betrof­fe­nen Per­son und der zustän­di­gen Inter­es­sen­ver­tre­tung Mög­lich­kei­ten, Maß­nah­men und Leis­tun­gen zur Über­win­dung der Arbeits­un­fä­hig­keit, der Vor­beu­gung erneu­ter Arbeits­un­fä­hig­keit und zum Erhalt des Arbeits­plat­zes. Soweit erfor­der­lich, kann der Werks- oder Betriebs­arzt hin­zu­ge­zo­gen wer­den. Kom­men Leis­tun­gen zur Teil­habe oder beglei­tende Hil­fen im Arbeits­le­ben in Betracht, wer­den vom Arbeit­ge­ber die ört­li­chen gemein­sa­men Ser­vice­stel­len hin­zu­ge­zo­gen.

Per­so­nen mit Per­so­nal­ent­schei­dungs­be­fug­nis, wie Geschäfts­füh­rung und Füh­rungs­kraft der/des betrof­fe­nen Mitarbeiterin/Mitarbeiters haben nur mit ihrer/seiner Zustim­mung Zugriff auf BEM-Doku­mente.